Der „faktische Strafrichter“ oder: Keine fiktive Gesamtstrafe durch das Insolvenzgericht bei gemischten Straftaten– Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 15.05.2025 – IX ZB 8/25- ZRI 2025, 738 ff.

Titel der Zeitschrift ZRI mit einem Beitrag von Dr. Manon Heindorf: Der "faktische Strafrichter"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Insolvenzgerichte nicht befugt sind, aus mehreren Einzelstrafen eine „fiktive Gesamtstrafe“ zu bilden, um daraus den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO abzuleiten. Diese Aufgabe obliegt allein den Strafgerichten. Die Entscheidung verdient uneingeschränkte Zustimmung: Die strafrechtliche Gesamtstrafenbildung ist ein hochkomplexer Vorgang, der eine umfassende Würdigung der Täterpersönlichkeit […]

Prof. Dr. Schmittmann zum Thema Sonderinsolvenzverwaltung

Ein starkes Team für Ihr Recht: Rechtsanwältin Dr. Manon Heindorf und Rechtsanwalt und Steuerberater Professor Dr. Jens Schmittmann

Im Insolvenzverfahren ist die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters möglich. Der BGH (Beschluss vom 21.09.2023 -IX ZB 52/22) hat entschieden, dass gegen die Ablehnung des Antrags auf Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters abgelehnt hat, ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Dies ist für den antragstellenden Gläubiger bzw. die Mehrheit der Teilnehmer an der Gläubigerversammlung, die einen Antrag auf Bestellung eines […]