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Sport­strafrecht

Der Bereich des Sportstrafrechts ist vielschichtig. Bei der Verhängung und Überprüfung von Strafen im Sport stellt sich zunächst die Frage nach den typischen Straftatbeständen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen solchen Straftatbeständen, die der staatlichen Regelung unterliegen, mithin solchen aus dem Allgemeinen Strafrecht und aus strafrechtlichen Nebengesetzen und denjenigen verbandlichen strafbewährten Regelungen, denen sich die Sportverbände für die jeweiligen Sportarten selbst unterziehen und hierdurch gewisse Standards garantieren sollen.

Neben Straftatbeständen aus dem allgemeinen Strafrecht sowie den strafrechtlichen Nebengesetzen in den Bereichen der Körperverletzungsdelikte, Korruptionsdelikte und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sind auf der Ebene der Verbände insbesondere folgende sportspezifische Wohlverhaltensansprüche von besonderer Bedeutung:

  • Doping
  • Sexualisierte Gewalt im Sport
  • Diskriminierendes und rassistisches Verhalten
  • Wettbewerbsmanipulation

Wird Ihnen eine Straftat im Bereich des Sportstrafrechts vorgeworfen, oder benötigen Sie in Ihrem Sportverein fachliche Beratung zur Implementierung eines Compliance-Systems, um möglichen Verstößen präventiv, vorzubeugen zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir bieten zu dieser Thematik ebenfalls Inhouse-Schulungen für Sportvereine und -verbände an.