“Im Zweifel für den Angeklagten.”
Das Strafrecht im deutschen Rechtssystem umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Mögliche Strafen in Deutschland sind die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Zudem existieren Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie die Nebenstrafen und Nebenfolgen, wie das Fahrverbot.
Als Kernstrafrecht bezeichnet man den Besonderen Teil des StGB. Hier werden die einzelnen Strafbarkeiten definiert, die aufgrund des Grundsatzes “nulla poena sine lege” gem. § 1StGB und gem. Art. 103 GG Kern jedes strafrechtlichen Vorwurfs sind und die sich nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen wiederfinden.
Alle Straftaten werden zunächst in Verbrechen und Vergehen unterteilt. Es gibt demnach außerhalb dieser Einteilung keine weiteren, dem StGB bekannten, Straftatbestände. Die Aufteilung in Verbrechen und Vergehen hält sich zunächst abstrakt an die Strafandrohung der jeweiligen Delikte. Das Abgrenzungskriterium sind die genannten Untergrenzen des Normalstrafrahmens.
Die einzelnen Tatbestände lassen sich in verschiedene Deliktstypen einteilen. Zum einen hält es das StGB übersichtlicher, zum anderen lassen sich die einzelnen Straftaten systematisieren.
Eine umfassende Auflistung der zum Kernstrafrecht zählenden Delikte ist auf Grund der Fülle nicht möglich. Beispielhaft seien folgende Delikte des allgemeinen Strafrechts genannt:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Aussagedelikte, §§ 153 ff. StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, § 219a StGB
- Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB
- Nachstellung, § 238 StGB
- Freiheitsberaubung, § 239 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Bedrohung, § 241 StGB
- Diebstahldelikte, §§ 242 ff. StGB
- Raubdelikte, §§ 249 ff. StGB
- Erpressung & Räuberische Erpressung, §§ 253, 255 StGB
- Begünstigung, § 257 StGB
- Hehlerei, § 259 StGB
- Betrugsdelikte, §§ 263 ff. StGB
- Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
- Brandstiftungsdelikte, §§ 306 StGB
- Straßenverkehrsdelikte, §§ 315b ff. StGB
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
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