Was wir machen

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht verknüpft das Wirtschaftsrecht an sich mit strafrechtlichen Problematiken, die sich aus der Charakteristik des Wirtschaftsrechts ergeben.

Das Wirtschaftsrecht, auch bekannt als Unternehmensrecht oder Wirtschaftsprivatrecht, ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten wirtschaftlicher Aktivitäten befasst. Es umfasst eine breite Palette von Rechtsnormen und Regelungen, die sowohl die Beziehungen zwischen Unternehmen regeln als auch die Interaktionen zwischen Unternehmen und anderen Akteuren in der Wirtschaft, einschließlich Verbrauchern, Investoren, Arbeitnehmern und staatlichen Institutionen.

Das Wirtschaftsrecht umfasst nicht nur das Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern auch das Arbeitsrecht. Weiterhin gehört zum Wirtschaftsrecht auch das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Wettbewerbs- und Kartellrecht. In all diesen Rechtsbereichen gibt es nicht nur zivilrechtliche Normen, die einzuhalten sind, sondern auch zahlreiche Straftatbestände. Letztlich gehören auch das Steuerrecht und das Insolvenzrecht zum Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne. 

Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht

Komplexe Unternehmensstrukturen, internationale Geschäftsbeziehungen und verstärkte gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass Ermittlungsverfahren im Wirtschafts-, Steuer‑ und Insolvenzstrafrecht heute besonders umfangreich und technisch anspruchsvoll sind. Medial stark wahrgenommene Verfahren erhöhen zudem den öffentlichen Druck und die Erwartung an Ermittlungsbehörden. 

Dr. Manon Heindorf und Prof. Dr. Jens M. Schmittmann verfügen über langjährige Erfahrung in diesen Bereichen. Beide publizieren regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht und halten wiederkehrend Vorträge zu Themen wie insolvenzstrafrechtliche Schnittstellen, steuerstrafrechtliche Fallstricke in der Krise oder beschlagnahmebezogene Fragestellungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei PRO REO Law verteidigt in diesen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts in allen Stadien des Verfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden über die Sichtung und Bewertung der Unterlagen bis zur Vertretung in der Hauptverhandlung.

Typische Mandatsbereiche

  • Wirtschaftsstrafrecht und Compliance: Begleitung bei Durchsuchungen und Auswertung betrieblicher Unterlagen, Prüfung und Einordnung möglicher Compliance-Verstöße.
  • Steuerstrafrecht: Bewertung steuerlicher Sachverhalte, Abgrenzung zwischen zulässiger Gestaltung und strafbarer Steuerverkürzung, Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Insolvenzstrafrecht: Bearbeitung von Vorwürfen wie Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung oder Bankrott, einschließlich frühzeitiger Aufklärung des Sachverhalts und rechtlicher Überprüfung behördlicher Maßnahmen.

Arbeitsweise

  • Frühzeitige Beratung zur Vorbereitung auf und Reaktion in Ermittlungsverfahren.
  • Verbindung strafprozessualer Erfahrung mit wirtschaftsrechtlicher Fachkenntnis.
  • Wissenschaftlich fundierte Herangehensweise durch Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit in den genannten Rechtsgebieten.
  • Individuell angepasste Verteidigungsstrategien, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.

Vorwürfe in einem wirtschaftsrechtlichen Komplex

Besonders schwierig an der Befassung mit dem Wirtschafts(straf)recht ist seine Dynamik. Die gesetzlichen Vorschriften ändern sich häufig und auf Unternehmer kommen immer neue Anforderungen zu, deren Verletzung oft strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unternehmen und wirtschaftlich handelnde Einzelpersonen müssen sich in diesem komplexen rechtlichen Umfeld zurechtfinden, um ihre Pflichten zu erfüllen und eine Strafbarkeit vermeiden.

Wird Ihnen eine Straftat in einem wirtschaftsrechtlichen Komplex vorgeworfen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.