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Wirtschafts­strafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht verknüpft das Wirtschaftsrecht an sich mit strafrechtlichen Problematiken, die sich aus der Charakteristik des Wirtschaftsrechts ergeben.

Das Wirtschaftsrecht, auch bekannt als Unternehmensrecht oder Wirtschaftsprivatrecht, ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten wirtschaftlicher Aktivitäten befasst. Es umfasst eine breite Palette von Rechtsnormen und Regelungen, die sowohl die Beziehungen zwischen Unternehmen regeln als auch die Interaktionen zwischen Unternehmen und anderen Akteuren in der Wirtschaft, einschließlich Verbrauchern, Investoren, Arbeitnehmern und staatlichen Institutionen. 

Das Wirtschaftsrecht umfasst nicht nur das Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern auch das Arbeitsrecht (Link zum Arbeitsstrafrecht). Weiterhin gehört zum Wirtschaftsrecht auch das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Wettbewerbs- und Kartellrecht. In all diesen Rechtsbereichen gibt es nicht nur zivilrechtliche Normen, die einzuhalten sind, sondern auch zahlreiche Straftatbestände. Letztlich gehören auch das Steuerrecht (Link zum Steuerstrafrecht) und das Insolvenzrecht (Link zum Insolvenzstrafrecht) zum Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne. 

Besonders schwierig an der Befassung mit dem Wirtschafts(straf)recht ist seine Dynamik. Die gesetzlichen Vorschriften ändern sich häufig und auf Unternehmer kommen immer neue Anforderungen zu, deren Verletzung oft strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unternehmen und wirtschaftlich handelnde Einzelpersonen müssen sich in diesem komplexen rechtlichen Umfeld zurechtfinden, um ihre Pflichten zu erfüllen und eine Strafbarkeit vermeiden.

Wird Ihnen eine Straftat in einem wirtschaftsrechtlichen Komplex vorgeworfen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.