Unternehmensstrafrecht bezieht sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen. Zwar kennt unser deutsches Strafrecht lediglich die Strafbarkeit von Menschen, allerdings können bei Ordnungswidrigkeiten auch Unternehmen sanktioniert werden. Verstößt ein Unternehmen gegen strafbewehrte gesetzliche Vorgaben, so trifft die Strafbarkeit in aller Regel den Geschäftsführer oder Vorstand.
Besonders risikoreich ist für Unternehmen das Korruptionsstrafrecht. Was zum Teil in der Praxis als “normales” Anbahnen eines Geschäftskontakt angesehen wird, kann Straftatbestände erfüllen, insbesondere wenn ein öffentlicher Auftraggeber involviert ist. Werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen falsche Angaben gemacht, kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht. Im Zusammenhang mit kapitalmarktorientierten Unternehmen sind Insiderhandel, Marktmanipulation und andere wirtschaftsbezogene Straftaten von Bedeutung. Vorsicht ist im Wettbewerbs- und Kartellrecht geboten. Unzulässige Preis- und Marktabsprachen können zur Strafbarkeit der Geschäftsführer und Vorstände führen.
Unternehmen und ihre Verantwortlichen können für umweltgefährdende Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Dies beinhaltet Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, illegale Entsorgung von Abfällen und ähnliche Vergehen und Verbrechen. Im Bereich des Arbeitsrechts sind nicht nur die Vorschriften über die Arbeitssicherheit zu beachten, sondern auch in Bezug auf die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen sowie des Arbeitszeitgesetzes. Das Datenschutzrecht, das im Zuge der DSGVO weitere Bedeutung gewonnen hat, beinhaltet ebenfalls Strafvorschriften mit zum Teil erheblichen Strafrahmen. Schließlich ist auch das Steuer- und Steuerstrafrecht zu beachten.
Die Übernahme eines Geschäftsführer- oder Vorstandsamtes sollte zum Anlass genommen werden, sich genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Zudem sollte sich die Geschäftsleitung stets über Änderungen bei den Rechtsvorschriften informieren.
Haben Sie ein Anliegen im Hinblick auf mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus.