Die Zeiten, in denen Straftaten in rein physischer Art und Weise begangen werden, sind lange vorbei – Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen. Straftaten, bei denen moderne Informationstechnik genutzt wird, werden zunächst ganz allgemein als Cyberkriminalität bezeichnet. Die Cyberkriminalität nimmt sowohl im allgemeinen Strafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Sexualstrafrecht, als auch im Wirtschaftsstrafrecht immer mehr zu, da weder Landesgrenzen noch andere rein physische Hindernisse existieren. Online-Straftaten können überall dort begangen werden, wo Computer, Smartphones und andere IT-Geräte existieren – eine örtliche Gebundenheit besteht nicht mehr.
Insbesondere folgende Tatbestände werden besonders häufig durch Ausnutzung von moderner Informationstechnik begangen:
- Betrug
- Computerbetrug
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (Bildpiraterie)
- Ausspähen und Abfangen von Daten
- Datenhehlerei
- Beleidigung und Verleumdung in sozialen Netzwerken
- Üble Nachrede
- Verleumdung
- Verletzung von Urheberrechten
- Stalking
- Handel mit Betäubungsmitteln
- Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Wird Ihnen eine Straftat im Bereich der Cyberkriminalität vorgeworfen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus.