Das Arzt- und Medizinstrafrecht ist ein komplexes und vielfältiges Rechtsgebiet. Es umfasst diejenigen Strafvorschriften, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Angehörigen der Heilberufe stehen. Die Straftatbestände reichen von Heileingriffen, die als (fahrlässige) Körperverletzung oder gar als fahrlässige Tötung zu qualifizieren sind, bis zu Korruptions- und Vermögensdelikten. Ein Arzt- oder Medizinstrafgesetz an sich existiert nicht, es werden von den Begrifflichkeiten vielmehr die Strafvorschriften des allgemeinen Strafrechts aus dem StGB sowie zahlreiche Nebengesetze umfasst.
Aus dem allgemeinen Strafrecht kommen hier insbesondere folgende Delikte in Frage:
- Körperverletzungsdelikte
- Tötungsdelikte
- Sterbehilfe
- Aussetzung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Schwangerschaftsabbruch
- Betrug und Untreue
- Korruptionsdelikte
- Verletzung der Schweigepflicht
- Straftaten im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen und Impfausweisen
- Straftaten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Hinzu kommen zahlreiche Strafvorschriften aus dem Bereich des Nebenstrafrechts, die in den entsprechenden Fachgesetzen enthalten sind. Zu nennen sind hier insbesondere:
- das Transplantationsgesetz
- das Embryonenschutzgesetz
- das Stammzellgesetz
Neben den rein strafrechtlichen Vorschriften spielt im Arzt- und Medizinstrafrecht die Wechselwirkung zwischen eben jenen Vorschriften und solchen aus dem Zivilrecht, dem Sozialrecht sowie dem Berufs-, Zulassungs- und Gebührenrecht eine nicht unerhebliche Rolle.
Nicht zu verkennen sind zudem berufs- und approbationsrechtliche Folgen, die sich aus einer der oben genannten verwirklichten Straftatbeständen ergeben können.
Wird Ihnen eine Straftat im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts vorgeworfen oder benötigen Sie als präventive fachliche Beratung zum Thema Arzt- und Medizinstrafrecht, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 0201 81179 607 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir bieten zu dieser Thematik ebenfalls Inhouse-Schulungen für Krankenhäuser, Ärzte und Fachpersonal an.