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Verkehrs­­­strafrecht

Das Verkehrsstrafrecht besteht zum einen aus strafrechtlichen Vorschriften und zum anderen aus Ordnungswidrigkeiten.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.

Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorschriften steht die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot. Jedes Jahr wird sehr vielen Bürgern der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot auferlegt. Häufigster Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Alkohol und Drogen am Steuer. Aber auch Drängler, Raser und Falschparker, können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis stellt dabei für viele Betroffenen eine große Belastung dar, denn sie sind aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Dies trifft nicht nur Berufskraftfahrer, sondern auch jene, die von Berufswegen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind.

In einer solchen Situation ist den Personen sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, damit eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte gewährleistet ist und die Rechtsfolgen einer Verurteilung gemildert werden können.

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung bezüglich einer Verkehrsstraftat oder einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter: 0201 81179607 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformular aus.