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Verstöße gegen das Waffen­gesetz

Das Waffenrecht wird im Waffengesetz geregelt, es regelt den Umgang mit Waffen und Munition und dient damit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Vorschriften in Deutschland gehören zu den strengsten Waffenregelungen der Welt.

Unter den Waffenbegriff sind Schusswaffen und Gegenstände, die diesen ähneln (z.B. Armbrüste) zu subsumieren, aber auch andere Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen einen Schaden zuzufügen (insb. Hieb- oder Stoßwaffen) gehören dazu. Davon werden auch Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte, Flammenwerfer etc. erfasst. Außerdem umfasst das Gesetz auch Gegenstände, die zwar nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, die jedoch trotzdem dazu geeignet sind. Hierzu zählen vor allem Spring-, Fall und Faustmesser.

Der Umgang mit Waffen erfordert eine waffenrechtliche Erlaubnis, den sogenannten Waffenschein. Um diese zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Insbesondere muss der Antragssteller das 18. Lebensjahr vollendet haben und zuverlässig und geeignet sein.

Außerdem muss er einen Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und seines persönlichen Bedürfnisses an der Waffe erbringen.

Die Strafbarkeit des Umgangs mit Waffen ist in §§ 51, 52 WaffG geregelt. Der Strafrahmen reicht hierbei  von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Zu berücksichtigen sind neben den strafrechtlichen Folgen auch Nebenfolgen wie etwa ein möglicher Entzug des Jagdscheins etc.

Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Waffengesetz von Polizei oder Verwaltungsbehörde gemacht werden, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend unter 0201 81179607 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformular aus.