Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht

Fachanwältin für Strafrecht: Dr. Manon Heindorf in Essen

Schnelle rechtliche Hilfe bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung sowie Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte:

Dr. Manon Heindorf – Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist ein besonders sensibler Bereich des Strafrechts. Die Verfahren sind oft komplex, technisch anspruchsvoll und mit erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen verbunden.

Dr. Manon Heindorf ist promovierte Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht. Sie vertritt Mandanten in allen Verfahrensstadien – von der ersten polizeilichen Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Unsere Leistungen im Sexualstrafrecht sind:

  • Sofortige Mandatsübernahme bei Vorladung, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft

  • Akteneinsicht und rechtliche Bewertung der Vorwürfe

  • Individuelle Verteidigungsstrategie im Ermittlungs- und Hauptverfahren

  • Vermittlung an vertrauenswürdige Partner für Beratung im Arbeits- und Medienrecht

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die frühzeitige Akteneinsicht, die sorgfältige Beweisprüfung – auch im Bereich der digitalen Forensik – sowie die Entwicklung einer prozessual und taktisch passenden Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, die Rechte der Mandanten in jedem Stadium des Verfahrens umfassend zu wahren und unzulässige Eingriffe abzuwehren.

Zu den bearbeiteten Delikten gehören insbesondere:

Ein Vorwurf im Zusammenhang mit § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) oder § 176c StGB (besonders schwere Fälle) stellt für Betroffene eine enorme Belastung dar – sowohl rechtlich als auch persönlich. Nicht selten sind bereits Ermittlungen mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden: gesellschaftliche Stigmatisierung, berufliche Nachteile und erhebliche Eingriffe in das Privatleben.

In dieser Situation benötigen Sie eine starke, erfahrene und diskrete Verteidigung, die Ihre Rechte wahrt und für ein faires Verfahren sorgt.

Heindorf verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung, insbesondere in Verfahren mit sensiblen Vorwürfen. Sie verbindet fundiertes Fachwissen mit einem klaren Blick für die individuellen Besonderheiten jedes Falls.

  • Gründliche Analyse der Ermittlungsakten

  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie

  • Begleitung in allen Verfahrensstadien – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung

  • Konsequente Wahrung Ihrer Rechte im Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht


Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist:

Die Vorschriften der §§ 176, 176c StGB sehen drastische Strafen vor. Schon ein Anfangsverdacht kann erhebliche Einschnitte nach sich ziehen – etwa Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Einschränkungen im sozialen Umfeld.

Nur eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung kann:

  • Fehler in den Ermittlungen aufdecken,

  • Beweislagen kritisch hinterfragen,

  • Entlastungsmomente sichern und

  • im Zweifel eine Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung erreichen.

Dr. Heindorf behandelt jeden Fall mit höchster Vertraulichkeit. Ihr Ziel ist nicht nur die juristische Verteidigung, sondern auch, Sie durch diese belastende Zeit zu begleiten.

Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Jede Stunde kann entscheidend sein.

Der Vorwurf einer sexuellen Nötigung ist für Betroffene oft ein tiefer Einschnitt – unabhängig davon, ob sie als Beschuldigte oder als Opfer betroffen sind. Nach § 177 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Bereits der Verdacht kann gravierende persönliche, berufliche und gesellschaftliche Folgen haben.

Die rechtlichen Anforderungen an den „erkennbaren Willen“ sowie an die Einordnung einer Handlung als „sexuell“ sind komplex und häufig Gegenstand intensiver Beweisaufnahme. Aussagen stehen nicht selten allein im Raum („Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation), was besondere Verteidigungsstrategien erfordert.

Frühe anwaltliche Beratung ist entscheidend:

  • Schutz Ihrer Rechte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Einsicht in die Ermittlungsakte und fundierte Einschätzung der Beweislage
  • Strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, um eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden

Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen mit juristischer Expertise, taktischem Feingefühl und konsequentem Einsatz zur Seite – von der ersten polizeilichen Anhörung bis zur abschließenden Entscheidung.

Nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn der Täter beim sexuellen Übergriff mit dem Eindringen in den Körper des Opfers eine sexuelle Handlung vornimmt – sei es vaginal, anal oder oral. In diesen Fällen spricht das Gesetz ausdrücklich von Vergewaltigung.

Die Strafandrohung ist erheblich: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. In der Praxis bedeutet das in aller Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Schon der Vorwurf kann für Beschuldigte existenzbedrohend sein – beruflich, sozial und familiär.

Besonderheiten bei solchen Verfahren:

  • Häufig Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, bei denen Aussagepsychologie und Vernehmungsmethoden entscheidend sind.
  • Intensive Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft, oft mit hoher Eingriffsintensität (Durchsuchung, Untersuchungshaft).
  • Erhebliche mediale und gesellschaftliche Stigmatisierung.

Frühe Strafverteidigung ist entscheidend:

  • Keine Aussage ohne Akteneinsicht
  • Sorgfältige Prüfung der Beweislage und möglicher Widersprüche
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtlich präzise als auch taktisch klug ist

Als erfahrene Strafverteidigerin setze ich mich konsequent für Ihre Rechte ein – um Vorverurteilungen entgegenzutreten und ein faires Verfahren zu sichern.

Ein Vorwurf nach § 182 StGB kann das Leben der beschuldigten Person schlagartig verändern. Bereits das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens bringt oft tiefgreifende Konsequenzen mit sich: gesellschaftliche Ausgrenzung, Gefährdung des beruflichen Umfelds und schwerwiegende Eingriffe in das Privatleben.

Gerade bei diesem Delikt geht es häufig um komplizierte Konstellationen, Missverständnisse und subjektive Wahrnehmungen. Umso wichtiger ist eine kompetente und engagierte Verteidigung, die Ihre Rechte konsequent wahrt.

Mit umfassender Erfahrung in der Strafverteidigung – insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts – setzt sich Dr. Heindorf mit Sorgfalt und Nachdruck für Ihre Interessen ein. Sie begleitet Sie vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens und entwickelt eine Strategie, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Umfasst ist unter anderem:

  • Detaillierte Prüfung der Ermittlungsakten

  • Bewertung von Zeugenaussagen und Beweisen

  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungslinie

  • Verhandlungssicherheit vor Gericht

Der Straftatbestand nach § 182 StGB betrifft Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Gerade hier ist die Grenzziehung zwischen strafbarem Verhalten und einvernehmlichen Beziehungen rechtlich komplex und oftmals auslegungsbedürftig.


Eine spezialisierte Verteidigung ist entscheidend, um:

  • rechtliche Spielräume zu nutzen,

  • unberechtigte Vorwürfe abzuwehren,

  • Fehlinterpretationen zu korrigieren,

  • und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen sicherzustellen.

Ein Verfahren nach § 182 StGB ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine persönliche Ausnahmesituation. Dr. Heindorf gewährleistet absolute Vertraulichkeit und eine individuelle Betreuung, um Sie in dieser schwierigen Phase professionell und menschlich zu unterstützen.

Warten Sie nicht, bis sich die Ermittlungen verfestigen – eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Der Vorwurf nach § 184b StGB ist einer der schwerwiegendsten im Sexualstrafrecht. Schon der Besitz einzelner Dateien kann ein Ermittlungsverfahren mit Durchsuchung und Beschlagnahme von Computern, Smartphones und Speichermedien auslösen. Der soziale und berufliche Schaden tritt oft ein, bevor überhaupt feststeht, ob der Vorwurf berechtigt ist.

Das Gesetz erfasst u. a.:

  • Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte
  • Herstellung, Beschaffung oder Vorrätighalten solcher Dateien
  • Abrufen oder Besitz von Darstellungen, die tatsächliche oder wirklichkeitsnahe sexuelle Handlungen mit Kindern zeigen

Die Strafen reichen – je nach Tatvariante – von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.


Besonderheiten in der Verteidigung

Verfahren nach § 184b StGB unterscheiden sich in vielen Punkten von „klassischen“ Strafverfahren. Erfolgreiche Verteidigung bedeutet hier: Technik verstehen, Taktik entwickeln, Reputation schützen.

  1. Sofortmaßnahmen nach Durchsuchung oder Vorladung
  • Schweigen bewahren – keine spontanen Erklärungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Schnelle Akteneinsicht, um zu verstehen, welche Dateien gefunden wurden und wie sie dorthin gelangt sind
  • Ersteinschätzung der Beweislage und der möglichen Tatvariante (Abs. 1, 2 oder 3)
  1. Forensische und technische Prüfung
  • Analyse der digitalen Spurensicherung: Wurden Geräte rechtmäßig durchsucht?
  • Prüfung, ob Dateien aktiv heruntergeladen oder unbemerkt (z. B. durch automatische Downloads, Messenger-Vorschauen, Cloud-Synchronisation) gespeichert wurden
  • Klärung, ob der Inhalt tatsächlich unter den strafbaren Bereich fällt (Altersbestimmung, tatsächliches/wirklichkeitsnahes Geschehen, juristische Definition „pornographisch“)
  1. Taktische Verfahrensführung
  • Ggf. Antrag auf frühzeitige Einstellung des Verfahrens bei unklarer Beweislage
  • Schutz vor Ausweitung der Ermittlungen auf den privaten und beruflichen Bereich
  • Vermeidung oder Abmilderung von Nebenfolgen (z. B. Verlust der beruflichen Zulassung, Eintragung ins erweiterte Führungszeugnis)
  1. Diskretion und Schutz der Persönlichkeit
  • Begleitung im Umgang mit Arbeitgebern, Familie und Öffentlichkeit
  • Vermeidung unnötiger medienwirksamer Gerichtsverhandlungen durch alternative Verfahrenslösungen

Ein Vorwurf nach § 184b StGB erfordert schnelle, diskrete und technisch versierte Verteidigung. Als Strafverteidigerin mit Erfahrung im Sexualstrafrecht und IT-bezogenen Ermittlungsverfahren setze ich mich dafür ein, dass Ihr Fall nicht durch Missverständnisse, voreilige Schlüsse oder fehlerhafte Beweiserhebung entschieden wird.

184c StGB stellt die Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und den Besitz jugendpornographischer Inhalte unter Strafe. Jugendpornographisch sind Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen (14–17 Jahre) zeigen oder die unbekleideten Genitalien bzw. das Gesäß eines Jugendlichen sexuell aufreizend darstellen.

Strafandrohung:
Je nach Tatvariante droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (Besitz/Sich-Verschaffen) bis hin zu zehn Jahren(gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung).


Besonderheiten in der Verteidigung

  1. Abgrenzung zu einvernehmlichen Handlungen („Sexting“) unter Jugendlichen
  • Das Gesetz kann auch Fälle erfassen, in denen Jugendliche einvernehmlich intime Bilder austauschen.
  • Verteidigungsschwerpunkt: Fehlen der Strafbarkeit oder Ausschluss des Vorsatzes.
  1. Technische Analyse der Beweismittel
  • Klärung, ob Inhalte aktiv angefordert oder unbewusst (z. B. durch Gruppenchats, automatische Downloads) gespeichert wurden
  • Prüfung, ob die Altersbestimmung der Abgebildeten belastbar ist
  1. Verfahrensstrategie
  • Frühzeitige Akteneinsicht und präzise Tatvorwurfsanalyse
  • Vermeidung einer Hauptverhandlung, wo möglich
  • Prüfung von Jugendstrafrecht bei jungen Beschuldigten
  1. Schutz vor sozialen und beruflichen Folgen
  • Absolute Diskretion im gesamten Verfahren
  • Begleitung im Umgang mit Arbeitgeber, Schule oder Familie
  • Vorbeugung medialer Vorverurteilungen

Ein Vorwurf nach § 184c StGB erfordert schnelle, diskrete und technisch versierte Verteidigung. Als Strafverteidigerin mit Erfahrung im Sexualstrafrecht und IT-bezogenen Ermittlungsverfahren setze ich mich dafür ein, dass Ihr Fall nicht durch Missverständnisse, voreilige Schlüsse oder fehlerhafte Beweiserhebung entschieden wird.

184i StGB stellt sexuelle Belästigung unter Strafe. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Personin sexuell bestimmter Weise körperlich berührtund dadurch belästigt. Das Gesetz erfasst damit auch Übergriffe, die unterhalb der Schwelle der sexuellen Nötigung nach § 177 StGB liegen.

Die Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt etwa vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder wenn das Opfer widerstandsunfähig ist.

Problematisch ist oft die Bewertung der Berührung:

  • War sie tatsächlich „sexuell bestimmt“?
  • Wurde die Schwelle zur strafbaren Belästigung überschritten?
  • Lag ein tatbestandsmäßiger „Belästigungseffekt“ vor?

Schon der Vorwurf kann erhebliche Auswirkungen auf Ruf, Arbeitsplatz und soziales Umfeld haben.
Daher gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.

Meine Unterstützung als Strafverteidigerin:

  • Gründliche Analyse der Beweislage
  • Verteidigungsstrategie gegen voreilige Festlegungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Schutz Ihrer Rechte und Interessen in allen Verfahrensstadien

Ein Vorwurf nach § 184i StGB darf nicht auf Missverständnissen oder subjektiven Fehlinterpretationen beruhen – ich setze mich dafür ein, dass Ihr Fall fair und objektiv beurteilt wird.

Rechtsanwältin Dr. Manon Heindorf - Fachanwältin für Strafrecht

Dr. Manon Heindorf steht für kompetente und zugleich menschlich zugewandte Strafverteidigung. Mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht kämpft sie für die Rechte ihrer Mandanten – mit Diskretion, Klarheit und juristischer Präzision. Ihre Promotion befasste sich mit den strafprozessualen Ermittlungsbefugnissen bei Verfahren wegen kinderpornographischer Inhalte – einem Bereich, in dem technische, rechtliche und taktische Fragen eng miteinander verwoben sind.

Die Kanzlei PRO REO Law in Essen bietet erfahrene und diskrete Rechtsvertretung im Sexualstrafrecht. Rechtsanwältin Dr. Manon Heindorf verteidigt Sie bundesweit in sensiblen und komplexen Verfahren. Mit Fachwissen, Empathie und konsequenter Strategie setzt Sie sich für Ihre Rechte ein.

Fachliche Expertise

Sie promovierte im Bereich des kinder­pornographischen Ermittlungsrechts und verfügt über langjährige Praxiserfahrung im Sexualstrafrecht. Diese fundierte wissenschaftliche Basis verbindet sie mit einer konsequenten und praxisorientierten Strafverteidigung.

Bundesweite Verteidigung

Sie übernimmt Mandate in ganz Deutschland – auch in besonders komplexen Fällen mit digitalen Beweismitteln. Dank moderner Arbeitsweise und sicherer Kommunikation ist eine effektive Verteidigung unabhängig vom Standort möglich.

Strategische Vorgehensweise

Ihre Arbeit vereint forensische Analyse, präzise Rechtsprüfung und konsequenten Verfahrensschutz. So wird jede Verteidigungsstrategie individuell auf die Beweislage und die persönlichen Ziele des Mandanten abgestimmt.

Menschliche Stärke

Dr. Heindorf bietet eine ruhige, empathische Beratung, die Mandanten auch in Ausnahmesituationen Sicherheit gibt. Dabei wahrt sie stets ihre klare, standfeste Haltung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Verhaltensregeln beim Vorwurf einer Straftat

Verhaltensregeln bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht:

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Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht: Kontakt aufnehmen

Je früher, desto besser!

„Ihnen wird Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung sowie Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen? Dann zählt jede Minute. Schweigen Sie – und rufen Sie mich an, bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen.

Je früher ich als Fachanwältin für Sexualstrafrecht einbezogen werden, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen. Ich reagiere sofort: diskret, entschlossen und kompetent.“

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