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Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Manon Heindorf im folgenden Video.

Ihnen stehen unter anderen folgende Rechte zu:

1. Recht auf rechtliches Gehör

Ihnen muss die Möglichkeit eröffnet werden, zu den Ihnen gemachten Vorwürfen Stellung nehmen zu können.

2. Recht auf ordnungsgemäße Belehrung

Ihnen muss insbesondere mitgeteilt werden, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen können und Ihnen dies nicht zum Nachteil gereichen wird. Ebenfalls mitzuteilen ist, dass Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl anrufen bzw. beauftragen dürfen.

3. Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine ordnungsgemäße Vernehmung

4. Recht auf das Stellen von Beweisanträgen

Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.