Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Manon Heindorf im folgenden Video.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Verurteilung ohne Verteidigung sein, sollten Sie sich spätestens für die Einlegung des Rechtsmittels rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Und Sie am Amtsgericht verurteilt worden, steht Ihnen das Rechtsmittel der Berufung oder der Sprungrevision zu. Sind Sie am Landgericht verurteilt worden, können Sie das Urteil ausschließlich mit der Revision angreifen. Im Rahmen der Berufung wird eine neue Tatsacheninstanz durchgeführt, es werden also alle Beweismittel noch einmal eingeführt, mithin auch alle Zeugen noch einmal gehört. Die Revision hingegen stellt eine reine rechtliche Überprüfung des Urteils dar, es findet also keine neue Beweisaufnahme statt.
Wenn Sie gegen Ihr Urteil vorgehen möchten, wenden Sie sich gern an uns, wir nehmen Ihre rechtlichen Interessen in die Hand und verteidigen Sie in der Rechtsmittelinstanz.
Mehr zum Thema Rechtsmittel hier!