Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Manon Heindorf im folgenden Video.
Nach einer vorläufigen Festnahme werden Sie, sollten Sie nicht wieder unmittelbar in die Freiheit entlassen werden, zunächst dem Polizeigewahrsam zugeführt. Dies beispielsweise um Ihre Personalien festzustellen oder aber wenn von Ihnen eine Gefahr ausgeht. Dies kann der Fall sein wenn beispielsweise eine hohe Alkoholisierung vorliegt und auf Grund dessen eine Gefahr durch oder für Sie besteht. Durch die vorläufige Festnahme soll diese Gefahr verringert bzw. vermieden werden. Die Freiheitsentziehung zur Feststellung der Identität darf nicht länger als zwölf Stunden dauern, in allen anderen Fällen müssen Sie spätestens am Tag nach der Festnahme wieder in die Freiheit entlassen werden, mithin im absoluten Maximum nach 48 Stunden, es sei denn es liegt ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsbefehl gegen Sie vor. Auch im Polizeigewahrsam steht Ihnen das Recht auf Konsultation eines Verteidigers Ihrer Wahl zu. Dieses Recht sollten Sie immer und umgehend wahrnehmen.
Rufen Sie uns umgehend an, sollten Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden sein. Wir stehen Ihnen umgehend mit Rat und Tat zur Seite.