News
  • Home
  • News
  • Vorsteuer aus der Vergütung des Insolvenzverwalters

Vorsteuer aus der Vergütung des Insolvenzverwalters

Zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters hat der BFH (Beschluss vom 23. November 2023 – V R 3/22) entschieden: “Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.”

Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann hat die Entscheidung in der Zeitschrift ZRI unlängst analysiert. Zugleich gibt er wichtige Praxishinweise.

https://www.zri-online.de/