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Vorladung zur Polizei erhalten? Was jetzt?

Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Manon Heindorf im folgenden Video.

Sie haben eine Vorladung zur Polizei erhalten: Was ist zu tun? Wichtig: Sie müssen als Beschuldigter einer Vorladung zur Polizei nicht Folge leisten. In manchen Vorladungen steht allerdings geschrieben, Sie seien im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgeladen und hätten auf Grund dessen eine Erscheinungspflicht. Dies ist schlichtweg falsch. Als Beschuldigter haben Sie eine solche Pflicht nicht. b allerdings eine Vernehmung durch die Polizei in Einzelfällen sinnvoll erscheint, sollten Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprechen. Bedenken Sie: Was einmal in der Ermittlungsakte steht, kommt aus dieser nicht wieder raus. Rufen Sie uns an, sollte Ihnen eine Vorladung von der Polizei zugegangen sein. Wir stehen Ihnen umgehend mit Rat und Tat zur Seite.