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Urteil im „Automatensprenger-Verfahren“ von Konratsreuth

Das Verfahren um die Automaten-Sprengung in Konratsreuth ist bereits früher als erwartet nach dem dritten Hauptverhandlungstermin für unsere Partnerin Manon Heindorf zu Ende gegangen. Es wurde bereits in der letzten Woche eine Verständigung dahingehend getroffen, dass die Mindestfreiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und drei Monaten liegen wird aber auch nicht über vier Jahren und drei Monaten. Nach den heutigen Schlussvorträgen ist das Gericht mit seinem Urteil von 3 Jahren und 6 Monaten deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, der bei 4 Jahren und 3 Monaten an der oberen Grenze des Verständigungsrahmens lag. Ein Ergebnis worüber sich sowohl die Verteidigung als auch die Mandanten sehr gefreut haben.