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§ 17 UStG eine Allzweckwaffe der Finanzverwaltung?

Wir schreiben nicht nur, wir reden auch. Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann ist am Montag bei einer sehr gut besuchten Veranstaltung des Norddeutschen Insolvenzforums Hamburg e.V. an der Bucerius Law School der Frage nachgegangen, ob die Norm des § 17 UStG eine Allzweckwaffe der Finanzverwaltung ist. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des § 17 UStG in der Regel zum Entstehen von Masseverbindlichkeiten zugunsten der Finanzverwaltung führt und damit deren Befriedigungsaussichten verbessert.