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Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer

Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann hat sich mit der Frage befasst, ob die StBPPV wirksam ist. Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, im Verkehr mit Gerichten das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen (vgl. Schmittmann, MMR-Aktuell 2024, 01308; Schmittmann, StB 2023, 46 ff.).