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  • Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann geht der Frage nach, ob der Insolvenzverwalter mit Erfolg die Anfechtung erklären kann, wenn die Masse ohnehin ausreicht, alle Gläubiger zu befriedigen? Die Lösung ist komplex. Der Anfechtungsgegner kann im Anfechtungsprozess nicht einwenden, die Insolvenzmasse reiche deshalb im eröffneten Verfahren aus, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen, weil die Feststellung einer Forderung zur Tabelle zu Unrecht erfolgt sei, so der BGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 – IX ZR 120/23. Welche Handlungsoptionen bestehen, wenn die Forderungen noch nicht festgestellt sind, erläutert Jens M. Schmittmann im aktuellen Heft der Zeitschrift Verbraucherinsolvenz aktuell aus dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG (VIA 2025, 35 ff.).
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 – IX ZR 120/23 - Insolvenzanfechtung

Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann geht der Frage nach, ob der Insolvenzverwalter mit Erfolg die Anfechtung erklären kann, wenn die Masse ohnehin ausreicht, alle Gläubiger zu befriedigen? Die Lösung ist komplex. Der Anfechtungsgegner kann im Anfechtungsprozess nicht einwenden, die Insolvenzmasse reiche deshalb im eröffneten Verfahren aus, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen, weil die Feststellung einer Forderung zur Tabelle zu Unrecht erfolgt sei, so der BGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 – IX ZR 120/23. Welche Handlungsoptionen bestehen, wenn die Forderungen noch nicht festgestellt sind, erläutert Jens M. Schmittmann im aktuellen Heft der Zeitschrift Verbraucherinsolvenz aktuell aus dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG (VIA 2025, 35 ff.).