News
Der BFH (Urteil vom 6. August 2024 - VII R 32/22)

Der BFH (Urteil vom 6. August 2024 – VII R 32/22) hat entschieden, dass ein Duldungsbescheid sich erledigt, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Die Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 i.V.m. § 323 AO entfällt allerdings nicht dadurch, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 InsO gewährt worden ist.Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann hat die Entscheidung nun in der Zeitschrift NZI aus dem Verlag C.H.Beck oHG analysiert und eingeordnet (NZI 2024, 942 ff.).