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Bundesministerium der Finanzen (Schreiben vom 18.10.2024 – III C 2 – S 7100/19/10004:0007 DOK 2024, 0883153)

Das Bundesministerium der Finanzen (Schreiben vom 18.10.2024 – III C 2 – S 7100/19/10004:0007 DOK 2024, 0883153) hat zu Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung verfügt, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sog. Ausgleichszahlung erhält, gem. Abschnitt 1.3. Abs. 16c UStAE Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung sind. Unser Partner Prof. Dr. Jens M. Schmittmann hat die Verwaltungsanweisung in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift MMR eingeordnet und kommentiert.