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Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Manon Heindorf im folgenden Video.

Ja, Sie haben das Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl. Dabei muss es sich auch garnicht um einen ortsansässigen Verteidiger handeln, denn viel wichtiger ist, dass zwischen Ihnen beiden ein Vertrauensverhältnis besteht. Wählen keinen Verteidiger, wird Ihnen zu einem Bestimmten Zeitpunkt vom Gericht aufgegeben einen solchen zu benennen. Benennen Sie wiederum keinen Verteidiger, wird Ihnen vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet.

Rufen Sie uns umgehend an, sollten Sie einen Pflichtverteidiger benötigen. Wir stehen Ihnen umgehend mit Rat und Tat zur Seite.