Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Manon Heindorf im folgenden Video.
Es ist grundsätzlich ratsam sich in jedem Strafverfahren des Rates eines Verteidigers zu bedienen. Es ist zu unterscheiden zwischen einem Wahlverteidiger und einem Pflichtverteidiger. Der Pflichtverteidiger wird Ihnen von Seiten des Gerichts beigeordnet. Eine solche Beiordnung wird allerdings nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen durchgeführt. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Verfahren vor einem Schöffengericht, einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht durchgeführt wird. Ebenfalls in Betracht kommt eine Beiordnung, wenn eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht oder der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Sie sollten sich bei dieser Frage von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen.
Rufen Sie uns umgehend an, sollten Sie einen Verteidiger benötigen. Wir stehen Ihnen umgehend mit Rat und Tat zur Seite.