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Habe ich Pflichten als Beschuldigter?

Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Manon Heindorf im folgenden Video.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Ihnen nur relativ wenige Pflichten zu. Sie haben allerdings unter anderem die Pflicht ihre vollständigen Personalien mitzuteilen, da Ihnen ansonsten ein Bußgeld auferlegt werden kann. Des Weiteren haben Sie die Pflicht zur Teilnahme an einer Hauptverhandlung.

Hierbei gibt es allerdings auch unterschiedliche Ausnahmen, die sie im Zweifel mit Ihrem Anwalt besprechen sollten. Es besteht zudem die Pflicht, zur Duldung einer sog. ED-Behandlung, also einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Eine solche kann beispielsweise aus der Abnahme von Fingerabdrücken oder das Fertigen von Lichtbildern bestehen. Sollten Sie eine Vorladung zu einer ED-Behandlung erhalten, sollten Sie allerdings unbedingt Rücksprache mit einem Fachanwalt für Strafrecht halten, weil eine solche ED-Behandlung trotz dieser Duldungspflicht unter Umständen durch Ihren Rechtsanwalt verhindert werden kann.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, wenden Sie sich gern umgehend an uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.