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Erfolgreiche Verständigung am Landgericht Hof im „Automatensprenger-Verfahren“ von Konratsreuth

Für unsere Partnerin Rechtsanwältin Manon Heindorf begann im Februar ein „Automatensprenger-Verfahren“ am Landgericht Hof. Auf Grund des Milieus aus dem die angeklagten Straftaten hervorgegangen sein sollen, waren die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend hoch. Nach entsprechenden Anregungen und einem folgenden Antrag der Verteidigung konnten zumindest die Handfesseln der Mandanten während der Hauptverhandlung gelöst werden. Es folgte darauf ein mehrstündiges Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Ergebnis teilte der Vorsitzende sodann am Nachmittag des ersten Prozesstages der Öffentlichkeit mit. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen zwischen sechs und sieben Jahren für die Angeklagten. Die Verteidigung, erstaunt über die hochgegriffenen Vorstellungen der Staatsanwaltschaft, sah das Strafmaß bei drei Jahren bis drei Jahren und drei Monate. Die mehrstündigen Verhandlungen zwischen den Verfahrensbeteiligten haben sodann zu dem Ergebnis geführt, dass eine Verständigung dahingehend getroffen werden konnte, dass die Mindestfreiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und drei Monaten liegen würde aber auch nicht über vier Jahren und drei Monaten. Zudem wurde in die Verständigung aufgenommen, dass die Staatsanwaltschaft sich bei der Vollstreckung der Freiheitsstrafen bemühen wird, schnellstmöglich eine Überstellung in die Niederlande zu beantragen, damit die Angeklagten, die ihre Familien nunmehr seit einem Jahr nicht mehr gesehen haben, die Freiheitsstrafen heimatnah verbüßen können.