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Dissertation zum Thema „Kinderpornographie im Ermittlungsverfahren“

Mit großer Freude durfte unsere Partnerin Dr. Manon Heindorf ihre Dissertation zum Thema„Kinderpornographie im Ermittlungsverfahren“ an der FernUniversität in Hagen erfolgreich verteidigen. Mit der Verteidigung ging am gestrigen Tage ein langer und arbeitsreicher Weg zu Ende.
In den vergangenen Jahren ist kaum ein Bereich des Strafrechts so stark in den Fokus sowohl der öffentlichen Aufmerksamkeit als auch der politischen und rechtlichen Debatte gerückt wie der Komplex der Kinderpornographie. Zahlreiche medienwirksame Fälle, sowie große Ermittlungskomplexe haben nicht nur eine breite gesellschaftliche Diskussion ausgelöst, sondern auch die Gesetzgebung zu wiederholtem Handeln veranlasst. Diese Entwicklungen zeigen, wie sehr dieses strafrechtliche Teilgebiet von Dynamik, öffentlichem Druck und fortschreitender technischer Entwicklung geprägt ist.
Gerade diese besondere Aktualität war für Dr. Manon Heindorf der Anlass, sich im Rahmen ihrer Arbeit intensiv mit diesem Themenfeld auseinanderzusetzen. Besonders relevant ist dabei die Frage, wie der Staat in einem so sensiblen wie technisch anspruchsvollen Bereich seine Strafverfolgungsaufgaben erfüllt, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu unterlaufen oder Grundrechte zu verletzen.
Ein zentrales Anliegen ihrer Untersuchung ist es, die vorhandenen Ermittlungsinstrumente der Strafverfolgungsbehörden systematisch darzustellen und zu analysieren. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von digitalen Überwachungsmaßnahmen, die Auswertung von sichergestellten Datenträgern, internationale Kooperationen im Rahmen der Strafverfolgung sowie die Rolle spezialisierter Einheiten. Untersucht wird unter anderem, wie wirksam diese Instrumente im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte tatsächlich sind – und welche Herausforderungen sich dabei in der praktischen Anwendung ergeben.
Darüber hinaus liegt ein Fokus der Arbeit auf den technischen Aspekten, die in diesem Zusammenhang eine immer größere Rolle spielen. Die rapide Entwicklung digitaler Kommunikationsformen, die Nutzung verschlüsselter Plattformen und anonymer Netzwerke wie das Darknet sowie die enorme Datenmenge, die im Zuge digitaler Ermittlungen anfällt, stellen die Behörden vor neue Aufgaben. Gleichzeitig werfen diese Entwicklungen komplexe rechtliche Fragen im Bereich effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre sowie im Bereich der strafprozessualen Anknüpfung des Einsatzes neuer Technologien auf.
Ziel der Arbeit ist es, durch eine umfassende Auseinandersetzung mit den juristischen, technischen und praktischen Herausforderungen im Ermittlungsverfahren gegen Kinderpornographie ein differenziertes Bild der aktuellen Lage zu zeichnen, sowie den Reformbedarf herauszuarbeiten.