Das 12. Essener Insolvenzforum bot erneut eine ausgezeichnete Gelegenheit zum fachlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen im Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsrecht.
Ein Themenschwerpunkt lag in diesem Jahr auf der Verzahnung von Insolvenz- und Strafrecht. Ich durfte heute zum Thema „Vermögensarrest und Beschlagnahme in der Insolvenz“ referieren wobei insbesondere praxisrelevante Fragestellungen an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete beleuchtet wurden.
Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Strafverteidigung, Insolvenzverwaltung und Restrukturierungspraxis ist, um rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Wir danken den Organisatoren des Essener Insolvenzforums für eine gelungene Veranstaltung und den anregenden fachlichen Dialog.