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Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Müssen Sie dieser Folge leisten?

Die Antwort gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Manon Heindorf im folgenden Video.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht einer solchen Vorladung gerade nicht Folge leisten zu müssen. Manche Vorladungen enthalten allerdings den Zusatz, Si seien im Auftrag der Staatsanwaltschaft geladen, und hätten auf Grund dessen eine Erscheinungspflicht. Diese Angabe ist schlichtweg falsch. Als Beschuldigter haben Sie auch dann keine Pflicht auf Vorladung bei der Polizei zu erscheinen. Ob allerdings eine Vernehmung durch die Polizei in Einzelfällen sinnvoll erscheint, sollten Sie unbedingt mit einem Fachanwalt für Strafrecht erörtern und besprechen. Sie sollten dabei bedenken, dass alle Angaben die einmal in die Ermittlungsakte gelangt sind dort bleiben.

Rufen Sie uns umgehend an, sollten Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten haben. Wir stehen Ihnen umgehend mit Rat und Tat zur Seite.